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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2010 - L 2 SF 133/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15823
LSG Berlin-Brandenburg, 23.08.2010 - L 2 SF 133/09 B (https://dejure.org/2010,15823)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2010 - L 2 SF 133/09 B (https://dejure.org/2010,15823)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2010 - L 2 SF 133/09 B (https://dejure.org/2010,15823)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 Abs 2 JVEG, § 9 Abs 1 JVEG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Sachverständigen - Herabsetzung der Vergütung - Nichtgeltung des Verschlechterungsverbotes - Unmöglichkeit der Erstattung eines Sachverständigengutachtens - nicht existenter Begutachtungsgegenstand

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 Abs 2 JVEG, § 9 Abs 1 JVEG
    (Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Sachverständigen - Herabsetzung der Vergütung - Nichtgeltung des Verschlechterungsverbotes - Unmöglichkeit der Erstattung eines Sachverständigengutachtens - nicht existenter Begutachtungsgegenstand)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung des Verschlechterungsverbots reformatio in peius in Beschwerdeverfahren nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 8; JVEG § 9
    Geltung des Verschlechterungsverbots reformatio in peius in Beschwerdeverfahren nach dem JVEG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Geringere Vergütung durch Beschwerde! (IBR 2011, 1096)

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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2018 - 10 W 160/18

    Zulässigkeit der Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen durch den

    Im Beschwerdeverfahren nach § 4 Abs. 3 JVEG gilt das Verschlechterungsverbot (Verbot der reformatio in peius) nicht (vgl. Senat, II-10 WF 20/03, Beschluss vom 13. Januar 2004; LSG Berlin-Brandenburg, L 2 SF 133/09 B, Beschluss vom 23. August 2010, Juris Rn. 24).
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